Beschreibung
Beschreibung
Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang und Erwerb von Sprengstoffen. Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Damit eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie einige Unterlagen vorlegen und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Eine Liste mit den vorzulegenden Unterlagen finden Sie oben unter dem Reiter "Details".
Alle Unterlagen übersenden Sie bitte vornehmlich per Email.
Voraussetzungen:
Persönliche Eignung
Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.
Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.
Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis nachweisen.
Jäger können dies durch Vorlage des Jagdscheins und Sportschützen über die Bescheinigung ihres Schützenvereins nachweisen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads/Links.
Fachkunde
Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist von Ihnen im Original vorzulegen (Gilt nicht bei Verlängerungsanträgen).
Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, müssen Sie sich zunächst bei einem entsprechenden Lehrgang anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie ebenfalls beim Ordnungsamt beantragen können. (s. Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz).
Vollendung des 21. Lebensjahres
Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
EU-Staatsangehörigkeit
Ferner ist ein persönliches Gespräch im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erforderlich, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Dieses kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Überprüfung des Lagerortes erfolgen.
Wie ist die Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zu beantragen?
Die Erlaubnis/Verlängerung ist formgebunden schriftlich zu beantragen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads/Links.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Eine Auflistung der Unterlagen, welche im Rahmen des Erlaubnisverfahrens vorzulegen sind, finden Sie unter Details.
Wie geht es weiter?
Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Sachbearbeiterin mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Überprüfung des Lagerorts zu vereinbaren.
Der Lagerort muss den Vorgaben der Anlage 7 zum Anhang 4 der 2.Sprengverordnung i. V. m. der Richtlinie zur Aufbewahrung kleiner Mengen – SprengLR 410 entsprechen.
Sofern auch aufgrund des Lagerorts keine Versagensgründe vorliegen, kann die Erlaubnis erteilt bzw. diese verlängert werden.
Da in dem Erlaubnisverfahren mehrere Behörden zu beteiligen sind, kann die Bearbeitung drei Monate und länger dauern. Bitte planen Sie dies vor allen Dingen bei der Beantragung der Verlängerung Ihres Sprengstoffscheins ein.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Sprengstoffschein verloren habe?
Der Verlust der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ist dem Ordnungsamt unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder Email anzuzeigen.