Beschreibung
Beschreibung
Für die Bekämpfung von Ratten ist der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich, in dessen Haus/auf dessen Grundstück sich die Ratten niedergelassen haben.
Als Hauseigentümer können Sie entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen (was durch die Ordnungsbehörde im Sinne einer effizienten Bekämpfung ausdrücklich empfohlen wird). Es ist zwingend darauf zu achten, nur für den deutschen Markt zugelassene Präparate und entsprechende Köderboxen zu verwenden.
Sofern Sie Mieter in einem Haus sind, in dem sich Ratten niedergelassen haben, sprechen Sie bitte zunächst den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung an.
Wird der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig, informieren Sie bitte das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den Eigentümer auffordern, die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Bitte verwenden Sie den Zeugenbogen unter "Links und Downloads".
Anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet.
Das Ordnungsamt selbst führt keine Bekämpfungsmaßnahmen durch.
Fragen zur Möglichkeit von Bekämpfungsmaßnahmen können daher auch nicht von den Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts beantwortet werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. oder an eine Fachfirma.