Beschreibung
Beschreibung
Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt täglich um 1 Uhr und endet um 6 Uhr.
Neben den vorgenannten Sperrzeit- und Spielverbotsregelungen ist das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) zu beachten.
Hiernach ist der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen verboten
- am Karfreitag von Mitternacht bis zum nächsten Tag (Karsamstag) 06.00 Uhr
- am Volkstrauertag von 05.00 bis 13.00 Uhr
- am Allerheiligentag und am Totensonntag von 05.00 bis 18.00 Uhr
- am Vorabend des Weihnachtstages (Heiligabend) ab 16.00 Uhr
Ein eventueller Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.