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Spielhalle - Sperr- und Spielverbotszeit

Die Sperr- und Spielverbotszeiten für Spielhallen ist im Gestz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages - Ausführungsgesetz NRW geregelt.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW).

Spielhalle - Sperr- und Spielverbotszeit

Beschreibung

Beschreibung

Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt täglich um 1 Uhr und endet um 6 Uhr.

 

Neben den vorgenannten Sperrzeit- und Spielverbotsregelungen ist das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) zu beachten.

 Hiernach ist der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen verboten

  • am Karfreitag von Mitternacht bis zum nächsten Tag (Karsamstag) 06.00 Uhr
  • am Volkstrauertag von 05.00 bis 13.00 Uhr
  • am Allerheiligentag und am Totensonntag von 05.00 bis 18.00 Uhr
  • am Vorabend des Weihnachtstages (Heiligabend) ab 16.00 Uhr

 

Ein eventueller Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.  

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