Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Reisegewerbe - Zulassung von Ausnahmen für besondere Verkaufsveranstaltungen

Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen

Reisegewerbe - Zulassung von Ausnahmen für besondere Verkaufsveranstaltungen

Beschreibung

Beschreibung

Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen (hierbei darf es sich nicht um festgesetzte Messen, Ausstellungen und Märkte handeln) Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen (§ 55 a Abs. 2 Gewerbeordnung).

 

 

Die Ausnahmebewilligung wird nur erteilt, wenn den an der besonderen Verkaufsveranstaltung teilnehmenden Gewerbetreibenden nicht zugemutet werden kann, für diese einmalige Teilnahme eine Reisegewerbekarte zu beantragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gewerbetreibende ansonsten in den Räumen seiner gewerblichen Niederlassung tätig ist (stehendes Gewerbe).

 

 

Die Erlaubnis wird für die Dauer der besonderen Verkaufsveranstaltung (Ort, Dauer, Waren) erteilt.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen