Beschreibung
Beschreibung
Der Antrag kann nur im Juleica-online-Verfahren gestellt werden.
Die Internetadr. lautet: http://www.juleica.de/
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 3 Jahre.
Nach § 75 KJHG anerkannte Jugendorganisationen können durch die Jugendleiter/-inCard ihre ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter/innen legitimieren lassen
Der Antrag kann nur im Juleica-online-Verfahren gestellt werden.
Die Internetadr. lautet: http://www.juleica.de/
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 3 Jahre.