Beschreibung
Beschreibung
Vereine und Organisationen, die eine eigene Jugendarbeit anbieten, können sich u. U. nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) anerkennen lassen. Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe.