Beschreibung
Beschreibung
Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beantragen. Der Antrag ist nicht abhängig von einem gleichzeitigen Bezug öffentlicher Leistungen für das Kind
Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminabsprache