Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich- aber erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat.
Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft durch Gerichtsurteil festgestellt. Die notwendige Klage führt der Beistand für das Kind.
Abschriften von Urkunden können beim Frontoffice des Fachbereichs 4 (Zimmer 123 und 124 im Verwaltungsgebäude Neumarkt 10 – Sprechzeiten mo – fr. 8 Uhr – 12 Uhr)angefordert werden.
Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim einem Jugendamt in der BRD bzw. bei einem Standesamt oder kostenpflichtig bei einem Notar.
Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen. Das ist aber nicht zwingend notwendig; die Elternteile können die Beurkundung auch einzeln und an unterschiedlichen Terminen vornehmen (auch bei verschiedenen Jugendämtern). Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter des Kindes aber immer zustimmen.
Bei einer Vaterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes (erst ab 6. Schwangerschaftsmonat) erfolgt - insofern das Kind aller Voraussicht nach in Wuppertal geboren werden wird - die Weiterleitung einer Kopie der Vaterschaftsanerkennung durch die Beistandschaft an das Standesamt Wuppertal.
Details
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass
Bei Ausländern: Pass des Heimatlandes
Geburtsurkunde des Kindes (soweit bereits vorhanden)
aktuelle Geburtsurkunden beider Elternteile (nicht erforderlich für den Elternteil, der selber in Wuppertal geboren worden ist)
Falls vorhanden: Schriftwechsel mit Anwälten und/oder Jugendamt
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