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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beistandschaft: Einrichtung Unterhaltsbeistandschaft

Allein erziehende Elternteile können eine Beistandschaft zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes einrichten.

Ansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil werden geltend gemacht und (gerichtl.) durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an die Kinder weitergeleitet.

Beistandschaft: Einrichtung Unterhaltsbeistandschaft

Beschreibung

Beschreibung

Der Beistand beurkundet Unterhalsforderungen kostenfrei. Es entstehen keine Beurkundungs- oder Zustellungsgebühren für die unterhaltspflichtigen Elternteile.

Terminvereinbarung ist erforderlich.

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