Beschreibung
Beschreibung
- Nur für nichteheliche Kinder, die in Wuppertal gemeldet sind.
- Für eheliche Kinder muss alleiniges Sorgerecht durch Scheidungsurteil oder andere gerichtliche Unterlagen nachgewiesen werden.
- Beantragung kann immer telefonisch erfolgen. Bescheinigung wird zugesandt.
- Antrag ist immer beim Jugendamt des Wohnortes zu stellen.
Notwendige Angaben
Nachname des Kindes bei Geburt, Vorname, Geburtsdatum
Kindschaftsverhältnis: nichtehelich
Name und Vorname der Mutter
Postanschrift der Mutter
Telefonnummer der Mutter
Die Negativatteste sind über das Serviceportal der Stadt Wuppertal zu beantragen (den Link finden Sie unter "Links und Downloads").