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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Negativattest

Führung des Sorgeregisters der Stadt Wuppertal

Ausstellung von Negativattesten (Bescheinigung nach § 58 a KJHG) für nichteheliche Kinder.
(Bescheinigung alleiniges Sorgerecht)

Negativattest

Beschreibung

Beschreibung

  • Nur für nichteheliche Kinder, die in Wuppertal gemeldet sind.
  • Für eheliche Kinder muss alleiniges Sorgerecht durch Scheidungsurteil oder andere gerichtliche Unterlagen nachgewiesen werden.
  • Beantragung kann immer telefonisch erfolgen. Bescheinigung wird zugesandt.
  • Antrag ist immer beim Jugendamt des Wohnortes zu stellen.

Notwendige Angaben

Nachname des Kindes bei Geburt, Vorname, Geburtsdatum

Kindschaftsverhältnis: nichtehelich

Name und Vorname der Mutter

Postanschrift der Mutter

Telefonnummer der Mutter

Die Negativatteste sind über das Serviceportal der Stadt Wuppertal zu beantragen (den Link finden Sie unter "Links und Downloads").

Details

Links und Downloads

Kontakt

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