Beschreibung
Beschreibung
Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Dies gilt auch für die Beantragungsfrist von 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Will die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit kündigen, muss die schriftliche Kündigung der Arbeitgeberseite spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit zugegangen sein (unabhängig von vertraglichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen).