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Jugendschöffenwahl

Beschreibung

Beschreibung

Für die kommende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht vom 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2023 werden Vorschlagslisten aufgestellt.

In die Vorschlagsliste wird aufgenommen, wer

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

- am 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- bei Aufstellung der Vorschlagsliste in Wuppertal seinen Hauptwohnsitz hat,

- aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet ist,

- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht

 

Folgende Personen können nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt werden:

- die infolge Richterspruchs nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder in den letzten 10
  Jahren zu einer Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden,

- gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat anhängig ist, derentwegen auf den Verlust   des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann,

- die hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter/innen des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren.

- die in Vermögensverfall geraten sind

Ferner bestehen Ausschluss- oder Ablehnungsgründe für bestimmte Personen- und Berufsgruppen.

 

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