Beschreibung
Beschreibung
Für die kommende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht vom 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2023 werden Vorschlagslisten aufgestellt.
In die Vorschlagsliste wird aufgenommen, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- am 01.01.2019 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei Aufstellung der Vorschlagsliste in Wuppertal seinen Hauptwohnsitz hat,
- aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet ist,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
Folgende Personen können nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt werden:
- die infolge Richterspruchs nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder in den letzten 10
Jahren zu einer Freiheitsstrafe (auch auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden,
- gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat anhängig ist, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann,
- die hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter/innen des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren.
- die in Vermögensverfall geraten sind
Ferner bestehen Ausschluss- oder Ablehnungsgründe für bestimmte Personen- und Berufsgruppen.