Beschreibung
Beschreibung
Beurkundungen können bei jedem Jugendamt in der Bundesrepublik erfolgen. Sie sind nicht an den Wohnort der beteiligten Personen gebunden.
Beurkundungen vor der Geburt eines Kindes sind möglich.
Der Beistand beurkundet unter anderem kostenfrei:
- die Anerkennung der Vaterschaft
- Unterhaltszahlungen für ein Kind
- Sorgeerklärungen (Gemeinsame Sorge beider Eltern)
- Unterhaltszahlungen für die Mutter des außerhalb der Ehe geborenen Kindes
- die Anerkennung der Mutterschaft (i. d. R. für italienische Staatsangehörige)
Beurkundungen können bei jedem Jugendamt in der Bundesrepublik erfolgen. Sie sind nicht an den Wohnort der beteiligten Personen gebunden.
Beurkundungen vor der Geburt eines Kindes sind möglich.