Beschreibung
Beschreibung
Ist ein Scheidungsverfahren beim zuständigen Familiengericht anhängig, die Scheidungsklage also vor der Geburt des Kindes eingereicht, kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Dazu müssen sich aber Ehemann, Mutter und der tatsächliche Vater des Kindes einig sein. Sie können dann vor dem Jugendamt entsprechende Erklärungen abgeben und kostenfrei beurkunden lassen, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist.
Ist ein Scheidungsverfahren noch nicht anhängig, muss der Ehemann eine Anfechtungsklage beim Familiengericht am Wohnort des Kindes erheben.