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Beistandschaft: Mutterschaftsanerkennung

Nach der Rechtsordnung einiger Staaten (in Europa nur noch Italien und Frankreich) entsteht ein rechtliches Abstammungsverhältnis zwischen einer unverheirateten Mutter und dem von ihr geborenen Kind unter Umständen erst, wenn die Mutter eine förmliche Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. Dies gilt dann auch für deutsche Mütter, wenn der Vater Ausländer ist.

Es ist auch eine Mutterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes (aber erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat !) möglich.

Beistandschaft: Mutterschaftsanerkennung

Beschreibung

Beschreibung

In Italien und Frankreich kann die Mutterschaftsanerkennung Auswirkung auf den Familiennamen des Kindes haben. Vaterschaftsanerkennung bzw. Mutterschaftsanerkennung können nicht am selben Tag erfolgen. Abschriften von Urkunden können beim Frontoffice des Fachbereichs 4 (Zimmer 123 und 124 im Verwaltungsgebäude Neumarkt 10 – Sprechzeiten mo – fr. 8 Uhr – 12 Uhr)angefordert werden.

Bei einer Mutterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes (erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat möglich) erfolgt - insofern das Kind aller Voraussicht nach in Wuppertal geboren werden wird - die Weiterleitung einer Kopie der Mutterschaftsanerkennung durch die Beistandschaft an das Standesamt Wuppertal.

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