Beschreibung
Beschreibung
In Italien und Frankreich kann die Mutterschaftsanerkennung Auswirkung auf den Familiennamen des Kindes haben. Vaterschaftsanerkennung bzw. Mutterschaftsanerkennung können nicht am selben Tag erfolgen. Abschriften von Urkunden können beim Frontoffice des Fachbereichs 4 (Zimmer 123 und 124 im Verwaltungsgebäude Neumarkt 10 – Sprechzeiten mo – fr. 8 Uhr – 12 Uhr)angefordert werden.
Bei einer Mutterschaftsanerkennung vor Geburt des Kindes (erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat möglich) erfolgt - insofern das Kind aller Voraussicht nach in Wuppertal geboren werden wird - die Weiterleitung einer Kopie der Mutterschaftsanerkennung durch die Beistandschaft an das Standesamt Wuppertal.