Beschreibung
Beschreibung
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.
DIESES IST NUNMEHR AUCH ONLINE MÖGLICH !
NUTZEN SIE BITTE HIERFÜR DEN LINK UNTER "LINKS UND DOWNLOADS"
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Unterlagen können mit der Post übersandt werden. Ein Vordruck steht unter Links zum Download bereit.
Eine rückwirkende Bewilligung ist nur für 1 Monat vor Antragstellung möglich.
Eine Geburtsurkunde für das Kind muss dem Antrag in Kopie beigefügt werden.
Sollte aus der Geburtsurkunde der Kindesvater nicht hervorgehen ( so z. B. bei nicht ehelich geborenen Kindern), ist zusätzlich ein Vaterschaftsnachweis beizufügen.
Bei Ausländern, die nicht aus der EU stammen, ist der Aufenthaltsstatus nachzuweisen.
Bezieht das Kind Leistungen von einem Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II, wird der Antrag in der Regel von dort an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet. Rückwirkende Zahlungen erhält dann das Jobcenter.
Das Bestehen einer Beistandschaft ist nicht Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem UVG - Anträge können auch ohne bestehende Beistandschaft gestellt werden.