Beschreibung
Beschreibung
Diese sog. Unterhaltstitel können erstellt werden, wenn sich beide Parteien, also Unterhaltspflichtiger und Kind, einig sind, in welcher Höhe Unterhalt beurkundet werden soll. Sie haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Verfügungen wie z. B. Urteile und Vergleiche über die Zahlung von Unterhalt. Können sich Unterhaltspflichtiger und Kind später über Änderungen der Urkunde nicht einigen, müssen Abänderungen bei den Amtsgerichten eingeklagt werden.