Beschreibung
Beschreibung
Alleinerziehende Elternteile können bis zu 14 Monate Basiselterngeld bzw. bis zu 28 Monate Elterngeld Plus erhalten, wenn
sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) erfüllen
und
eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Bezugsmonate erfolgt (diese Bedingung kann bereits durch den Bezug von Mutterschaftsgeld erfüllt sein).
Wer in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt kein Arbeitseinkommen erzielt hat, kann die Voraussetzung der Einkommensminderung nicht erfüllen und hat somit keine Ansprüche auf die zusätzlichen Partnermonate.
Darüber hinaus können auch Alleinerziehende Partnerschaftsbonusmonate beantragen.