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Beschulung im Ausland

Aufgaben des Schulamtes für die Stadt Wuppertal Schülerangelegenheiten – Beschulung im Ausland

Beschulung im Ausland

Beschreibung

Beschreibung

Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung bei einer Beschulung im Ausland während der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im Grund-, Haupt- und Förderschulbereich. Ein Verstoß gegen die Schulpflicht wird mit Bußgeld geahndet.

Für alle übrigen Schulformen ist ausschließlich die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.

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