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Schulamt: Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf

Aufgaben des Schulamtes für die Stadt Wuppertal Schülerangelegenheiten – Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF-Verfahren).

Schulamt: Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf

Beschreibung

Beschreibung

Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF-Verfahren). Sollte bei der Anmeldung der Schulanfänger festgestellt werden, dass ein Kind nicht auf einer Regelschule (Grundschule) beschult werden kann oder benötigt es aufgrund von Beeinträchtigungen besondere Hilfestellungen, wird über die Grundschule ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Die Entscheidung wird dann vom Schulamt getroffen.

 

 

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