Beschreibung
Beschreibung
Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF-Verfahren). Sollte bei der Anmeldung der Schulanfänger festgestellt werden, dass ein Kind nicht auf einer Regelschule (Grundschule) beschult werden kann oder benötigt es aufgrund von Beeinträchtigungen besondere Hilfestellungen, wird über die Grundschule ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eingeleitet. Die Entscheidung wird dann vom Schulamt getroffen.