Beschreibung
Beschreibung
Nach § 96 Schulgesetz NRW wird durch den Schulträger ausschließlich der Eigenanteil für Empfänger und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) übernommen.
Alle Anliegen können per Post, per E-MAil oder über den Hausbriefkasten eingereicht werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Zeiten der tel. Erreichbarkeit: montags - donnerstags 08:00 h - 15:00 h, freitags 08:00 h - 12:30 h