Beschreibung
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Schulwechsel auf Wunsch der Erziehungsberechtigten/der Schüler
Wünschen die Erziehungsberechtigten einen Schulwechsel, ist dieser bei der Schulleitung der z. Zt. besuchten Schule mit schriftlicher Begründung zu beantragen.
Empfehlenswert ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der gewünschten Schule.
Wechselt ein Schüler/Schülerin die Schule, erfolgt die Aufnahme in die Schulstufe, die Schulform und die Klasse in der Jahrgangsstufe, die dem bisherigen Bildungsgang und dem Zeugnis entsprechen.
Bei Differenzen an Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen entscheidet das Schulamt für die Stadt Wuppertal,
für die weiterführenden Schulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs entscheidet die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zu erreichen unter der Rufnummer: 0211-4750
Für Kinder, die aus dem Ausland zuziehen und eine Schule besuchen müssen, ist eine Vorsprache beim Team Integration durch Bildung (Kommunales Integrationszentrum) telefonisch T: 0202 563 4555 oder per Mail: schule.integration.204stadt.wuppertalde notwendig.
Schulwechsel auf Anraten der Schule:
Fragen hierzu ausschließlich an die Schule richten.