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Klärungsstelle Vermüllte Wohnungen

Klärungsstelle Vermüllte Wohnungen

Beschreibung

Beschreibung

Die Klärungsstelle Vermüllte Wohnungen prüft, ob für den Erhalt eines Wohnraums Kosten für eine professionelle Entmüllung/Grundreinigung übernommen werden können. Dadurch sollen Wohnraumverluste vermieden und besondere Schwierigkeiten gemäß der Paragraphen 67 bis 69 SGB 12 überwunden werden.


Zielgruppe:

Die Leistung kann für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (gemäß der Paragraphen 67-69 SGB 12) beantragt werden, die

  • ihren Wohnsitz in Wuppertal haben und in der Regel über einen eigenen Mietvertrag verfügen
  • die Fähigkeit zur Haushaltsführung kurzzeitig oder langfristig verloren haben und in der Folge ein Zustand der Verwahrlosung der Wohnung eingetreten ist
  • den verwahrlosten Wohnraum erhalten und weiterhin bewohnen wollen
  • die Bereitschaft aufweisen, an ihrer Lebenssituation etwas zu verändern und weiterführende Hilfen zulassen möchten.

Weiterer Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch 12 (aufgrund von Behinderung, Erwerbsminderung oder Alter) ist nicht erforderlich. Eine Anspruchsberechtigung kann für jede Einkommensart (beispielsweise Lohn aus Erwerbsarbeit, Bezug von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld) geprüft werden. 

Es ist hilfreich, wenn sich die betroffene Person während des Prozesses von Angehörigen oder von Fachkräften begleiten lässt. Dies könnten beispielsweise sein: gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen, Betreuer und Betreuerinnen im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens oder städtische Fachdienste, wie Sozialdienst für Erwachsene, Sozialpsychiatrischer Dienst oder Jugendamt, Hilfen für Familien.


Ziele der Leistung:

  • Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen/Suchterkrankungen (viele Betroffene isolieren sich aus Scham und Verzweiflung und benötigen viel Zeit, um Hilfe zuzulassen)
  • Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Erhalt des Wohnraums durch eine professionelle Entmüllung und bei Bedarf Grundreinigung
  • Berücksichtigung von Begleiterscheinungen, die mit der Verwahrlosung einhergehen, zum Beispiel professionelle Schädlingsbekämpfung
  • Vermittlung begleitender und nachgehender Hilfe, die dazu beiträgt, dass einer erneuten Verwahrlosung entgegengewirkt werden kann


Leistungserbringer:

Ein Kostenvoranschlag kann bei Unternehmen, die Leistungen, wie Haushaltsdienste, Gebäudereinigung und Entrümpelung anbieten, eingeholt werden.

Es obliegt der antragstellenden Person eine Firma auszuwählen und anzufragen.

Das Sozialamt behält sich im Rahmen der Prüfung vor, weitere Kostenvoranschläge zu Vergleichszwecken anzufordern.


Antrags- und Bewilligungsverfahren:

Vor Übersendung eines Antrags auf Entmüllung/Grundreinigung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Team 201.72. In einem telefonischen Beratungsgespräch können erste Fragen zur Voraussetzung der Hilfegewährung beantwortet werden, was die Antragstellung in der Regel erleichtert.

Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bedarfsmeldung zur Begründung, dass der derzeitige Zustand der Wohnung nicht mehr angemessen ist und soziale Schwierigkeiten und mangelnde Selbsthilfekräfte vorliegen; hilfreich sind Angaben über psychische, körperliche Beeinträchtigungen, Pflegebedürftigkeit und drohenden Verlust des Mietverhältnisses
  • Antrag auf Sozialhilfe 
    nebst dazugehörigen Einkommens- und Vermögensnachweisen
  • Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Einreichung einer Mitteilung der betroffenen Person über das persönliche Einverständnis zur Entmüllung/Grundreinigung
  • Angabe ob/welche Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB 9 bezogen werden oder beantragt wurden, da in diesem Fall möglicherweise eine Leistungsabstimmung zu erfolgen hat. Hierzu erforderlich: Zustimmungserklärung zur Kontaktaufnahme mit der Eingliederungshilfestelle (beispielsweise Landschaftsverband Rheinland)
  • Mitteilung über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit gemäß SGB 11
  • Sofern möglich: Fotos, die den Wohnungszustand darstellen
  • Vorlage eines Kostenvoranschlags einer geeigneten Fachfirma 

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Der antragstellenden Person entstehen in der Regel keine Kosten.

Über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen wird im Einzelfall entschieden.

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