Beschreibung
Beschreibung
Die Betreuungsbehörde ist im betreuungsgerichtlichen Verfahren u.a. mit nachfolgenden Aufgaben betraut:
- Prüfung des Betreuungsbedarfs
- Stellungnahmen zur Betreuungsnotwendigkeit für das Betreuungsgericht
- Vorschlag geeigneter Betreuer/innen
- Prüfung der Eignung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer/innen