Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Betreuungsbehörde: Beratung und Beteiligung im betreuungsgerichtlichen Verfahren

Die Betreuungsbehörde berät und informiert über das Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und andere Hilfen, die eine Betreuung vermeiden können.

Im betreuungsgerichtlichen Verfahren ist die Betreuungsbehörde beteiligt.

Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen und Bevollmächtigten.

Beschreibung

Beschreibung

Die Betreuungsbehörde ist im betreuungsgerichtlichen Verfahren u.a. mit nachfolgenden Aufgaben betraut:

  • Prüfung des Betreuungsbedarfs
  • Stellungnahmen zur Betreuungsnotwendigkeit für das Betreuungsgericht
  • Vorschlag geeigneter Betreuer/innen
  • Prüfung der Eignung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
  • Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer/innen

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen