Beschreibung
Beschreibung
Eine außergewöhnliche Gehbehinderung liegt dann vor, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind.
Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG vorliegen, haben Sie haben Anspruch auf eine KfZ-Steuerbefreiung und ein ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte").
Außerdem dürfen Sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken, wenn Sie den entsprechenden Parkausweis beantragen und sie können bei der Krankenkasse spezielle Krankentransporte (auch in Form von Zuschüssen zu medizinisch notwendigen Taxifahrten) beantragen.
Um Schwerbehindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Schwerbehindertenausweis einen blauen Parkausweis, den das Ressort Straßen und Verkehr der jeweiligen Stadtverwaltung ausstellt. (Bitte dort auch ein Lichtbild vorlegen)
Es gibt auch die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beim Ressort Straßen und Verkehr der Stadtverwaltung zu beantragen. Hier müssen jedoch ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen ebenfalls das Ressort Straßen und Verkehr zur Verfügung.