Beschreibung
Beschreibung
Empfänger von Blindengeld, die älter als 60 Jahre sind, erhalten bei geringem Einkommen einen Zuschuss zum Blindengeld. Die aktuelle Höhe des Zuschusses kann bei der Bewilligungsstelle erfragt werden.
Antragsteller haben einen Sozialhilfegrundantrag beim LVR einzureichen, der über die Leistung entscheidet. Beim Landschaftsverband Rheinland können die Antragsteller auch die Bedingungen für den Erhalt dieser sozialen Leistung erfahren. Ebenso können dort die Anträge angefordert werden.
LVR Landschaftsverband Rheinland
Dezernat Soziales und Integration
Kennedy-Ufer-2
50679 Köln
Tel.:0221 809-0
e-mail:integrationsamtlvrde
Außerdem können Sie Informationen erhalten beim
Blinden- und Sehbehindertenverein Wuppertal
Gronaustr. 95
42285 Wuppertal
Öffnungszeiten:
Dienstag und Freitag
8 - 13 Uhr
Kontakt:
Tel: 0202/890 44 88
Info-Tel.: 0202/946 0 996
FAX: 0211/88 25 34 911