Beschreibung
Beschreibung
Beschreibung
Die Fachstelle Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben berät und informiert Rund um das Thema Behinderung und Beruf. Sie hat das Ziel, Menschen mit Behinderung dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren.
Hilfen am Arbeitsplatz
Erwerbstätige Personen, bei denen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) vorliegt oder Personen, die durch die Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt sind, können Hilfen am Arbeitsplatz erhalten. Die Fachstelle berät und unterstützt zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Neben der Beratung können auch Förderungen erfolgen, z.B. für
- die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- den Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern
- für die Gründung und den Erhalt einer selbstständigen Existenz
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist, ist der Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. In diesen Fällen kann die Fachstelle beraten, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beseitigung der Schwierigkeiten und zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen.
Auch die Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können durch die Fachstelle begleitet werden.