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WuppertalRathaus & Bürgerservice

BuT: Verfahrenshinweise Schulmittagessen

Beschreibung

Beschreibung

 

Zuständigkeit
Für die Abrechnung des Schulmittagessens im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist zentral das Sozialamt zuständig – unabhängig von der bewilligenden Behörde.


Verfahren
Die Abrechnung erfolgt nur auf elektronischem Weg über die Funktionsadresse 201-UV-GT-Finanzenstadt.wuppertalde, in der Regel monatlich. Für die Abrechnung nutzen Sie bitte immer die aktuelle Excel-Datei unter Download/Links.


Excel-Abrechnungsdatei
Die Datei besteht aus mehreren farblich markierten Tabellenblättern. In jedem Tabellenblatt sind im Kopf (gelbe Felder) die Bankdaten einzutragen, sowie der Abrechnungsmonat. Einzutragen ist auch der Essenspreis (orangefarbenes Feld).


Bitte entnehmen Sie der entsprechenden Kostenübernahmeerklärung die jeweilige Rechtsgrundlage, auf der die Übernahmeerklärung ausgesprochen wurde. Abhängig davon ist das entsprechende Tabellenblatt zu nutzen, wie hier in der Tabelle dargestellt:

Bewilligende Behörde

Rechtsgrundlage

Tabellenblatt

Jobcenter

  • 28 Abs. 6 SGB II
  1. Tabellenblatt, rot

Sozialamt, 201

  • 34 Abs. 6 SGB XII
  1. Tabellenblatt, gelb

Sozialamt, 201

  • 6 b BKGG
  1. Tabellenblatt, grün

Ressort Zuwanderung und Integration, R 204

  • 2 AsylbLG i.V. mit § 34 Abs. 6 SGB XII / Härtefallfonds
  1. Tabellenblatt, blau

Tragen Sie bitte in den Tabellenblättern die Namen der Kinder, das entsprechende Geburtsdatum, den Bewilligungszeitraum sowie die Anzahl der Mittagessen im Abrechnungsmonat ein. Die Tabelle rechnet automatisch die von uns zu erstattenden Beträge aus. Auf dem ersten Tabellenblatt erfolgt im unteren Bereich eine Zusammenfassung der zu erstattenden Beträge.


Die Kosten werden monatlich (im Voraus oder nach Ablauf des Monats) in Rechnung gestellt. Basis der Abrechnung ist immer die Zahl der tatsächlich ausgegebenen Mahlzeiten. Dabei haben Sie zwei Abrechnungsmöglichkeiten:


Möglichkeit 1: Sie rechnen monatlich pro Kind jede tatsächlich ausgegebene Mahlzeit ab. In Monaten mit nicht betreuten Ferientagen oder Feiertagen wird die Anzahl der abgerechneten Mahlzeiten dann geringer ausfallen als in Monaten ohne Ferien- oder Feiertage oder kann ggfs. ganz entfallen.


Möglichkeit 2: Sie rechnen monatlich pauschal für jedes Kind die tatsächlich jährlich ausgegebenen Mahlzeiten ab. Handelt es sich bei der von Ihnen belieferten Schule um eine Grundschule mit offenem Ganztagsangebot und nimmt das Kind, für das Sie die Mahlzeiten abrechnen auch am offenen Ganztagsangebot inklusive Ferienbetreuung teil, können Sie monatlich bis zu 19 Mahlzeiten, also maximal 228 Mahlzeiten pro Jahr und Kind pauschal abrechnen.


Beliefern Sie eine Grundschule oder eine weiterführende Schule ohne Ganztagsangebot, oder nimmt das Kind, für das Sie die Mahlzeiten abrechnen, zwar am offenen Ganztagsangebot aber nicht an der Ferienbetreuung des Ganztagsangebotes teil, können Sie monatlich bis zu 16 Mahlzeiten, also maximal 192 Mahlzeiten pro Jahr und Kind abrechnen.


Beispiele
Kind M. besucht die H-Schule und nimmt an allen Schultagen sowie an allen Ferienbetreuungstagen des Schuljahres 2018/2019 an der Mittagsverpflegung teil. Das Schuljahr hat 193 Schultage und 35 betreute Ferientage. Gesamttage Mittagsverpflegung: 228 jährlich. Monatlich pauschal abrechenbare Verpflegungstage: 19 Tage.


Kind A besucht die F-Schule und nimmt an vier Tagen in der Woche im Schuljahr 2018/2019 an der Mittagsverpflegung teil. In den Ferien nimmt es nicht an der Mittagsverpflegung teil. Das Schuljahr hat 39 Schulwochen. Gesamttage Mittagsverpflegung: 156 jährlich. Monatlich pauschal abrechenbare Verpflegungstage: 13 Tage.


Anbieter und Preise
Sollten Sie als neuer Anbieter an dem Verfahren erstmalig teilnehmen wollen, nehmen Sie bitte vorab unter der Funktionsadresse 201-UV-GT-Finanzenstadt.wuppertalde Kontakt mit dem Sozialamt auf. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Anbieter eine weitere als uns bekannte Schule versorgen oder wenn sich Ihre Preise verändert haben.

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail eine Kalkulation bei, aus der die Gesamtkosten ersichtlich sind. Die Stadt Wuppertal behält sich vor, Ihre Kostenkalkulation jederzeit hinsichtlich der Übernahmefähigkeit aus öffentlichen Mitteln zu überprüfen.

Weitere Hinweise
Die Kostenübernahmeerklärung wird seitens der bewilligenden Behörde an die Erziehungsberechtigten verschickt. Diese sind dazu verpflichtet, dem jeweiligen Anbieter der Mittagsverpflegung die Erklärung zukommen lassen. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes kann ein Kind nur abgerechnet werden, wenn eine erneute Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Ferienbetreuungstage sind in dem Monat mit anzufordern, in dem sie stattfinden.

 

Haben Sie Fragen zur Abrechnung?
Dann wenden Sie sich an Stadt Wuppertal, Sozialamt, Finanzmanagement, Frau Steiner. Die genauen Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".


Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets?
Dann wenden Sie sich an Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Sozialrecht, Qualifizierung und Forderungsverwaltung, Frau Niklaus. Die genauen Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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