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Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderungskosten

Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderungskosten

Beschreibung

Beschreibung

Durch das Starke-Familien-Gesetz, welches zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiten Teilen verbessert bzw. erhöht.

 

Anspruch haben Familien, die entweder

 

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt) oder
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen

 

Beantragt werden können Zuschüsse für

  • Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder der anerkannten Tagespflege (Tagesmutter),
  • Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (Mitglieds- oder Vereinsbeiträge),
  • Lernförderung (Nachhilfe) und
  • die Beschaffung von Schulmaterialien
  • Schülerbeförderungskosten

 

Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen die Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters (Öffnet in einem neuen Tab)

Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen die Anträge beim Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen die Anträge beim Ressort Zuwanderung und Integration, Team 204.2 Wirtschaftliche Hilfe, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal (E-Mail: 204-wirtschaftliche-Hilfestadt.wuppertalde).

Hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten ist zu beachten, dass in Nordrhein-Westfalen die Fahrtkosten zur Schule auf Antrag bereits im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gewährt werden können. Die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes stocken diese vorrangigen Leistungen grundsätzlich nicht auf, wenn die Fahrtkosten nicht gewährt werden, weil z.B. der Schulweg wegen der geringen Entfernung zu Fuß zurückgelegt werden kann oder wenn eine unzuständige Schule besucht wird, die weiter entfernt ist, als die eigentlich zuständige Schule.

 

Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung. Dem Antrag beizufügen ist eine Anlage für die jeweils beantragte Leistung. Auch diese Anlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Details

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