Beschreibung
Beschreibung
Seit 1.9.2014 werden nur noch die neuen Ausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Ausweise im großen Format, behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zwingend einen neuen Ausweis beantragen, es sei denn Ihr alter Ausweis ist abgelaufen oder es haben sich andere Änderungen ergeben.
Verlängerung
Die neuen Ausweise können nicht verlängert werden, sondern müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit neu beantragt werden. Wenn Sie bei der Erstausstellung des Ausweises der dauerhaften Speicherung Ihres Lichtbildes nicht zugestimmt, ist dem neuen Antrag ein neues beizufügen.
Eine Verlängerung eines alten Ausweises im Papierformat ist nach wie vor möglich, solange noch freie Verlängerungsfelder zur Verfügung stehen. Wenn auf dem Ausweis noch ein freies Verlängerungsfeld vorhanden ist, kann die Verlängerung im Rahmen der Außensprechtage und der Sprechzeiten in Remscheid und Solingen oder zu den Sprechzeiten in Wuppertal erfolgen.
In Remscheid gibt es eine Beratungsstelle für Schwerbehinderte, wo ebenfalls Ausweisverlängerungen vorgenommen werden.
In Remscheid besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Verlängerung in den Bürgerbüros und Einwohnermeldeämtern vornehmen zu lassen. Sollten sich Unklarheiten bezüglich der Verlängerung ergeben, wird bei der Schwerbehindertenstelle telefonisch nachgefragt.
In Solingen werden Ausweisverlängerungen ausschließlich bei der örtlichen Fürsorgestelle (also nicht in den Bürgerbüros) vorgenommen.
In der Regel kann man den Ausweis drei Monate vor Ablauf verlängern lassen. Wenn das Passbild noch aktuell ist, ist auch bei länger (selbst über den Zeitraum von mehreren Jahren) abgelaufenen Ausweisen eine Verlängerung möglich.
Natürlich besteht die Möglichkeit, den Ausweis zum Verlängern per Post direkt an die Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal zu senden.
Eine unbefristete Ausstellung ist ausschließlich bei der Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal zu beantragen.
Neuer Ausweis oder kein freies Verlängerungsfeld
Wenn Sie noch keinen Ausweis hatten oder in ihrem alten Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Beantragung entfällt bei einem Erstantrag, wenn Sie einen Ausweis bei der Antragstellung angefordert haben und ein Lichtbild vorliegt.
Der neue Ausweis ist schriftlich (s. Downloads) zusammen mit einem Passbild (bitte notieren Sie auf der Rückseite Ihren Namen) unter Angabe des Geschäftszeichens an Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal, senden.
Verlust/Diebstahl des Ausweises/Beschädigung
Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat erhalten haben und diesen verloren haben oder er beschädigt wurde, können Sie die Ersatzausstellung telefonisch oder per Email beantragen (siehe Kontakt), wenn Sie bei der Erstausstellung der dauerhaften Speicherung des Lichtbildes zugestimmt haben.
Sollten Sie der Speicherung nicht zugestimmt haben, dies muss ein neuer Antrag (Formular s. Downloads) mit einem Lichtbild eingereicht werden.
Wenn Sie bisher einen alten Ausweis im Papierformat hatten, muss der Antrag schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular (s. Downloads) und unter Beifügung eines Fotos gestellt werden. Bitte notieren Sie Ihren Namen auf der Rückseite des Fotos und sende den Antrag an Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.
Ein beschädigter Ausweis ist an die o.g. Adresse zurück zu senden.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. Eheschließungen) ist eine Neuausstellung des Ausweises erforderlich. Reichen Sie bitte das unter Downloads hinterlegte Formular sowie ein Passbild (bitte mit Namen und Geschäftszeichen auf der Rückseite versehen) und eine Kopie der entsprechenden standesamtlichen Urkunde ein. Sollten Sie bereits der dauerhaften Speicherung des Lichtbildes zugestimmt haben, müssen Sie kein neues Foto beifügen.
Berechtigte Antragsteller:innen
Sollten Sie den Ausweis nicht selber beantragen können, ist es- möglich, eine andere Person zu bevollmächtigen. Die Vollmacht muss vorgelegt werden.