Schwerbehindertenrecht: Umzug
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Beschreibung
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Jeder Umzug muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem Umzug in eine Stadt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Verbundes Wuppertal/Solingen/Remscheid, wird ihre Schwerbehindertenakte an die dann örtlich zuständige Stelle abgegeben. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht über den Verlauf bzw. über die Ausstellung Ihrer Dokumente.