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Schwerbehindertenrecht: Nachprüfung von Amts wegen

Bei einer Nachprüfung von Amts wegen werden die vorliegenden Funktionsstörungen bezüglich des Grades der Behinderung und der Nachteilsausgleiche/Merkzeichen überprüft.

Schwerbehindertenrecht: Nachprüfung von Amts wegen

Beschreibung

Beschreibung

Eine Nachprüfung wird bereits bei Feststellung einer Schwerbehinderung festgesetzt, sofern eine oder mehrere Funktionsstörungen, die sich bessern könnten, vorliegen. Der Termin zur Nachprüfung wird in der Regel im Bescheid aufgeführt. Der häufigste Grund zur Durchführung einer Nachprüfung ist der "Ablauf der Heilungsbewährung" bei Krebserkrankungen, psychische Leiden und bei verschiedenen Gesundheitsstörungen bei Kindern.

Die Fragebögen zur Nachprüfung werden schon vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises übersandt. Dies kann bereits 1 Jahr oder länger vor Ablauf der bisherigen Freistellung geschehen. Der Schwerbehindertenausweis behält seine Gültigkeit bis zum Ergebnis der Nachprüfung.

Sie sind verpflichtet, die in dem Fragebogen notwendigen Angaben zu machen. Falls sich bereits festgestellte Beeinträchtigungen zwischenzeitlich verschlechtert haben und/oder weitere Beeinträchtigungen hinzugekommen sind, können Sie dies ebenfalls angeben.

Sofern eine Besserung festgestellt wird, können Schwerbehindertenausweise, Bescheinigungen und Beiblätter jederzeit unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitszeitraum zurückgefordert werden. Vor einer entsprechenden Rückstufung werden sie angehört und können sich noch einmal dazu äußern.

Sollte eine Verschlechterung der bisherigen Feststellung vorliegen, erhalten Sie auch darüber eine Information. Sie können dann selbst festlegen, ob Sie einen neuen Feststellungbescheid wünschen.  Da sich durch die Verschlechterung auch eine Änderung für den Schwerbehindertenausweis ergibt, kann auf Wunsch ein neuer Ausweis erstellt werden. Sofern noch kein Passfoto gespeichert wurde, ist die Übermittlung eines neuen Bildes erforderlich. Der bisherige Ausweis muss spätestens zurückgesandt werden, wenn der neue Ausweis bei Ihnen eingeht.

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