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Schwerbehindertenrecht: Beiblatt (auch Verlust)

Menschen mit Behinderung können ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis beantragen. Dies wird für die Beförderung im Nahverkehr bzw. für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer benötigt.

Schwerbehindertenrecht: Beiblatt (auch Verlust)

Beschreibung

Beschreibung

Wenn bei Ihnen die Merkzeichen G, Gl oder aG festgestellt wurden, können Sie das ÖPNV-Beiblatt mit Kostenbeteiligung erhalten. 

Wenn Sie

  • Leistungen nach dem SGB II (ALG II)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung)

beziehen, erhalten Sie das ÖPNV-Beiblatt kostenlos.

Sie müssen aber den Bezug von Leistungen nachweisen und den entsprechenden Bescheid über Sozialleistungen vorlegen. 

In der Regel ist ein Antrag dem Bescheid beigefügt (bzw. geht einige Tage vor oder nach dem Bescheid getrennt ein). Im Falle aller kostenlosen Beiblätter kann bei Erfüllung der oben oder genannten Voraussetzungen ein Antrag auch formlos gestellt werden. Bei einem kostenpflichtigen Beiblatt ist der dem Antrag beigefügte QR -Code für die Zahlung zwingend zu verwenden. Sollte ein Antrag für ein kostenpflichtiges Beiblatt nicht zeitnahe bei Ihnen eingehen, schicken Sie uns bitte eine entsprechende Mail.   

Wenn bei Ihnen die Merkzeichen H oder Bl festgestellt wurden, können Sie das ÖPNV-Beiblatt ohne Kostenbeteiligung erhalten.

 

KfZ-Beiblatt:

Wenn bei Ihnen die Merkzeichen G oder Gl festgestellt wurden, können Sie statt des ÖPNV-Beiblattes das KfZ-Beiblatt in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit eine Ermäßigung auf die KfZ-Steuer. 

Bei den Merkzeichen H, Bl oder aG liegen auch ohne KfZ-Beiblatt die Voraussetzungen für eine KfZ-Steuerbefreiung vor. Hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Zollamt.

Voraussetzung für eine Steuerermäßigung/-befreiung ist immer, dass das Fahrzeug auf den Namen des Menschen mit Behinderung angemeldet ist. Die KfZ-Steuerermäßigung /-befreiung kann nur für Fahrzeuge geltend gemacht werden, die ausschließlich durch, für oder mit der anspruchsberechtigten Person genutzt werden. 

Zuständig für die KFZ-Steuerermäßigung/-befreiung, ist  das Zollamt West, Corneliusstr. 2, 42327 Wuppertal,

+49 211 2101-2800

NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB DEM 01.10.2024:

Zollamt West
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag               08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wechsel

Falls Sie vom KfZ-Beiblatt zum ÖPNV-Beiblatt wechseln möchten, können Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die KfZ-Steuerbefreiung nicht mehr in Anspruch nehmen.    

Hierfür ist jedoch das Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster, Tel. 0251-48140, zuständig. Dorthin muss das Beiblatt geschickt werden.

Nach dem Eintrag geben Sie Ihr KfZ-Beiblatt mit der Bescheinigung des Hauptzollamtes Münster versehen an die Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76 in 42285 Wuppertal zurück.

ACHTUNG: Eine Abmeldebescheinigung eines Autos reicht NICHT aus. Es wäre dann nämlich möglich das KfZ-Beiblatt zusammen mit einem anderen Wagen in Anspruch zu nehmen.

Wollen Sie vom ÖPNV-Beiblatt zum Kfz-Beiblatt wechseln, senden Sie bitte Ihr ÖPNV-Beiblatt mit Wertmarke an die Abteilung Schwerbehindertenrecht und bitten um Zusendung des Kfz-Beiblatts. Ist das ÖPNV-Beiblatt noch mindestens 6 Monate gültig, erfolgt eine Erstattung. Bitte geben Sie hierfür Ihre Kontonummer an.

            

Allgemeines zu ÖPNV Beiblättern:

Es werden keine Zahlungsformulare mehr versandt. Es werden nur noch Schreiben mit QR-Codes versandt. 

Falls ein ÖPNV-Beiblatt ausgestellt wurde, wird kurz vor Ende des Einzahlungszeitraumes ein Folgeantrag für das neue Beiblatt verschickt.

Die Gültigkeit von ÖPNV-Beiblättern mit und ohne Kostenbeteiligung bemisst sich nach ganzen Kalendermonaten. So ist z. B. ein ab Februar gültiges Beiblatt, das für ein ganzes Jahr beantragt wurde, bis einschließlich Januar gültig. 

Kostenlos nutzbar sind in allen Verkehrsverbünden Deutschlands Busse, Bahnen, Fähren pp. - Es ist jedoch ratsam, sich vor Nutzung bei dem jeweiligen Verkehrsverbund zu erkundigen.

Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) sind ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzbar. So können Menschen mit Behinderung bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren. Fernverkehrszüge bleiben weiterhin von der kostenfreien Nutzung ausgeschlossen. Privatbahnen lassen in der Regel ebenfalls die kostenlose Nutzung zu, man sollte sich trotzdem erkundigen. Informationen dazu erhält man unter der Nummer des Mobilitätsservices der DB 01805 512 512. Der Mobilitätsservice informiert auch zu allen anderen Fragen bezgl. der Nutzung des ÖPNV-Beiblatts. 

Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die KfZ-Steuerermäßigung und das ÖPNV-Beiblatt (Merkzeichen aG, H, oder Bl) wird kein KfZ-Beiblatt ausgestellt. Es genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Zollamt.

Verlust des Beiblattes 

Den Verlust des Beiblattes (ÖPNV oder Kfz) teilen Sie bitte schriftlich der Schwerbehindertenstelle mit. Sie erhalten das neue Beiblatt dann mit der Post.

Bei einer Beantragung durch Dritte muss bitte eine Vollmacht vorgelegt werden.

 

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