Beschreibung
Beschreibung
Pflanzenkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen, die nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde gebaut und betrieben werden dürfen. Die Einleitung von Abwasser aus der Pflanzenkläranlage in das Grundwasser oder in ein Gewässer darf erst erfolgen, wenn eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde.