Beschreibung
Beschreibung
Als Naturdenkmale werden Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz
- entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich ist.
Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen.
Als Einzelschöpfungen sind in Wuppertal Bäume, geologische Aufschlüsse und besondere Quellen als Naturdenkmale geschützt.
Das Ressort Umweltschutz erteilt Auskunft über die Art und den Umfang der Betroffenheit durch die Schutzausweisungen und berät bei der Antragstellung zu Ausnahmen und Befreiungen.