Wer die Jagd ausüben möchte muss eine Jägerprüfung bestanden haben und einen gültigen Jagdschein besitzen.
Die Untere Jagdbehörde ist verpflichtet die erforderliche jagdtaugliche Eignung durch eine persönliche Vorsprache zu prüfen. Aus diesem Grund wird das Verfahren für die Erteilung von Jagdscheinen verändert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite beschrieben.
AKTUELL: Neue Rechtslage um einem Jagdschein zu beantragen oder zu verlängern
Seit dem 31. Oktober gilt bundesweit das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems.
Aufgrund dessen wurde auch das Waffengesetz geändert. Die dort festgeschriebenen Vorgaben wird vermutlich zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.
Anträge auf Jagdscheinerteilung oder -Verlängerung können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal gestellt werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.
Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand ab 01.11.2024
Wie es bis Ende Oktober geregelt war: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.
So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht.
Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Stadtverwaltung auf weitere Aspekte hin, die gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden.
Zum einen gilt das Waffengesetz zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der für das Umsetzen notwendige Erlass sowie das zu verwendende Antragsformular wurden der Stadtverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.
Zum anderen sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind.
Neue Rechtslage um einem Jagdschein zu beantragen oder zu verlängern
Seit dem 31. Oktober gilt bundesweit das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems.
Aufgrund dessen wurde auch das Waffengesetz geändert. Die dort festgeschriebenen Vorgaben wird vermutlich zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.
Anträge auf Jagdscheinerteilung oder -Verlängerung können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal gestellt werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.
Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand
Wie es bis Ende Oktober geregelt war: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.
So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht.
Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Stadtverwaltung auf weitere Aspekte hin, die gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden.
Zum einen gilt das Waffengesetz zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der für das Umsetzen notwendige Erlass sowie das zu verwendende Antragsformular wurden der Stadtverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.
Zum anderen sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind.
Neue Rechtslage um einem Jagdschein zu beantragen oder zu verlängern
Seit dem 31. Oktober gilt bundesweit das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems.
Aufgrund dessen wurde auch das Waffengesetz geändert. Die dort festgeschriebenen Vorgaben wird vermutlich zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.
Anträge auf Jagdscheinerteilung oder -Verlängerung können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal gestellt werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.
Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand
Wie es bis Ende Oktober geregelt war: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.
So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht.
Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Stadtverwaltung auf weitere Aspekte hin, die gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden.
Zum einen gilt das Waffengesetz zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der für das Umsetzen notwendige Erlass sowie das zu verwendende Antragsformular wurden der Stadtverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.
Zum anderen sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind.