1) Antrag über das Serviceportal:
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/show (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
a) Erstmalige Ausstellung:
- Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Vollmacht/Einverständniserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenschein
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
b) Verlängerung/Neuausstellung:
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Pachtvertrag, Eigenjagdbezirk, Begehungsscheine, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob eine Verlängerung in Ihrem Jagdschein (Seite 5 voll?) noch möglich ist.
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
- Ihr alter Jagdschein (erst nach Aufforderung)*
- Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können oder verlängert bekommen.
* Aufgrund der letzten Änderung des Waffengesetzes, §§6b i.V.m.44 Abs. 2 WaffG erfolgt die Prüfung der Zuverlässigkeit ausschließlich durch die Waffenbehörde.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Jagdschein erst nach Aufforderung postalisch einzusenden, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.
** kein biometrisches Passbild erforderlich