Beschreibung
Beschreibung
Wer in Gewässern angeln möchte, muss die Fischerprüfung bestanden haben, über einen gültigen Fischereischein verfügen und einen Gewässerschein (eine Angelkarte) erworben haben. Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Ihres Fischereischeins kann über dieses Formular online erfolgen.
Anträge auf Verlängerungen für das neue Kalenderjahr können ab dem 01. Dezember des Vorjahres gestellt werden.
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Weitere Hinweise
- Verlängerungen / Erstausstellungen der Fischereischeine (aller Art) mit Gültigkeit ab dem 01.01. des Folgejahres können ab dem 01.12. diesen Jahres (vorzugsweise über das Serviceportal) beantragt werden.
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Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt. -
Sonderfischereischein
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung ist ein ärztliches Attest nach § 32a LFischG erforderlich.