Beschreibung
Beschreibung
Eine Ermäßigung der Restmüllgebühren um ca. 10 % ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- für das Grundstück besteht eine Reduzierung des Restabfallbehältervolumens auf 50 % (15 l pro Person und Woche; grüner Aufkleber mit „50" auf der grauen Tonne),
- es ist keine Biotonne auf dem Grundstück vorhanden,
- der gesamte auf dem Grundstück anfallende organische Abfall (Küchen- und Gartenabfälle) wird auf dem Grundstück kompostiert und
- der gewonnene Kompost wird auch dort eingesetzt.
Nutzen Sie gerne unsere Online-Anträge im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie Ihre organischen Abfälle selbst kompostieren und zusätzlich eine Biotonne auf Ihrem Grundstück haben, bestellen Sie die Biotonne bitte nicht vorschnell ab! Bedenken Sie: Für eine Gebührenersparnis von unter 10 €/Person und Jahr geben Sie dann den Service einer ganzjährigen 14-tägigen Leerung der Biotonne und die Möglichkeit auf, Biosäcke für zusätzlich anfallenden organischen Abfall bereit zu stellen!