Beschreibung
Beschreibung
Allgemeines
· Brauchtumsfeuer sollten so klein wie möglich gehalten werden.
· Brauchtumsfeuer sind keine Form der Abfallbeseitigung. Verbrannt werden dürfen nur trockenes Ast- und Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume.
· Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoff, behandeltes Holz wie beispielsweise Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
Aufsicht
· Bei jedem Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen die ganze Zeit anwesend sein.
Vorsicht Tiere
· Vor dem Entzünden muss das Holz unbedingt umgeschichtet werden, um evtl. versteckte Kleintiere aufzuscheuchen.
Sicherheit
· Bei einem Waldbrand-Gefahrenindex WBI von 4 oder 5 ist aus Sicherheitsgründen von der Durchführung eines Brauchtumsfeuers abzusehen. Den WBI erfahren Sie auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html (Öffnet in einem neuen Tab)
· Bei starkem Wind sollte aus Sicherheitsgründen auf das Feuer verzichtet werden.
· Beim Anzünden dürfen keinesfalls Öle oder Benzine verwendet werden; erlaubt sind kleine Mengen Papier.
· Das Feuer muss 200 m von zusammenhängenden Ortsteilen, 100 m von Wohngebieten, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 100 m vom Wald und 10 m von Wirtschaftswegen entfernt sein.
Löschen
· Geeignete Löschmittel wie Sand, Wasser und Feuerlöscher sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Entsorgen
· Die abgekühlten Reste des Feuers gehören in den Restmüll.