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Immissionsschutz: Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen

Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Wuppertal ist zuständig für die Zulassung von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bedürfen.

Beschreibung

Beschreibung

Der Staat stellt solche Anlagen, die potenziell besonders umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen“ (§ 4 Abs. 1 BImSchG).

 

Die Anlagen, die diese Kriterien erfüllen, stehen im Anhang zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Bestimmte Anlagen sind dabei ab einer festgelegten Leistung oder Kapazität genehmigungsbedürftig.

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