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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Bauen: Beseitigung oder Änderung von Gebäuden

Bei der Beseitigung oder Änderung einer baulichen Anlage können auch wasser-, boden-,
naturschutz- und immissionsschutzrechtliche Belange betroffen sein, die zu berücksichtigen
sind und im Einzelfall eine gesonderte Genehmigungs-, Erlaubnis- oder Nachweispflicht
auslösen können. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegt
der Bauherrin/dem Bauherren.

Beschreibung

Beschreibung

Die im unten zum Download bereitstehenden Hinweise dienen als Orientierung und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Sie müssen auch nicht in jedem Fall auf Ihr spezielles Vorhaben zutreffen.

Wenn Ihnen nicht klar ist, welche Vorschriften Sie anwenden müssen, nehmen Sie
Kontakt mit den Ansprechpartnern des Ressorts Umweltschutz der Stadt Wuppertal auf.

Denn:
Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden und weitere ordnungsbehördliche
Maßnahmen nach sich ziehen.

Kontakt

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