Beschreibung
Beschreibung
Sollte sich bei der Überprüfung eines privaten Grundstücksverkaufs herausstellen, dass Flächen für öffentliche Zwecke (z.B. für den Straßenbau) benötigt werden, kann die Stadt in den Kaufvertrag eintreten, das Vorkaufsrecht ausüben und somit die Flächen für den beabsichtigten Planungszweck erwerben.