Beschreibung
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Sie suchen Anhaltspunkte für die ortsübliche Vergleichsmiete?
Hier hilft Ihnen der Wuppertaler Mietspiegel weiter. Er gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Er ist ein Orientierungsrahmen für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter bei der Ermittlung und Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen.
Der Mietspiegel gilt nur für den nicht preisgebundenen, d.h. den nicht mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraum.
Seit 2016 gibt es in Wuppertal wieder einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenverbänden der Mieter- und der Vermieterseite anerkannt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein qualifizierter Mietspiegel alle vier Jahre neu erstellt und nach weiteren zwei Jahren fortgeschrieben werden, um sein Qualifizierungsmerkmal nicht zu verlieren.
Der qualifizierte Mietspiegel hat im Falle eines mietrechtlichen Prozesses erhebliche Beweiskraft und ist als Grundlage einer Urteilsbegründung zulässig. Er bringt dem Gericht Erkenntnisse z.B. über die Zulässigkeit von Mieterhöhungen oder Rückforderungen überhöhter Mietzahlungen.
Der Mietspiegel 2024 ist gültig für die Zeit vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2026.
Die Stadt Wuppertal bietet keine Rechtsberatung in mietrechtlichen Fragen an.