Beschreibung
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Aufgabenbereich: Wohnberechtigungsbescheinigung Wohnungsvermittlung Bestands/Besetzungskontrolle
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105.32
Hofaue 89
42103 Wuppertal
Unsere Öffnungszeiten der Infotheke:
Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr.
Telefonisch erreichbar sind wir in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 12.30 Uhr.
Zentrale Email Adresse: WohnenStadt.Wuppertalde
Wohnberechtigungsschein
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.
Diese liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 20.420 Euro netto/Jahr, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 24.600 Euro netto/Jahr und für jede weitere, zum Haushalt rechnende, Person bei 5660 Euro netto/Jahr. Für Kinder, sofern diese zum Haushalt gehören, erhöht sich die Einkommensgrenze um 740 Euro netto/Jahr/Kind.
Diese Einkommensgrenzen können im Einzelfall abweichen!
Die Antragsunterlagen können - sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt - auch von Dritten eingereicht werden.
Dieser sogenannte "B-Schein" berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, welche oftmals preiswerter sind als die Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt.
Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.