Beschreibung
Beschreibung
Unter dem Oberbegriff "Anlagen der Aussenwerbung" sind in der Bauordnung des Landes NRW alle Elemente zusammgefasst, mit denen auf Gewerbe, Berufe und Produkte hingewiesen wird und die im öffentlichen Verkehrsraum, also für jedermann, sichtbar sind.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, also direkt am Sitz des Gewerbes, und Werbeanlagen allgemein.
Eine Genehmigungspflicht besteht ab einer Größe von 1 m² und für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung gibt es in ausgewiesenen Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten (Bebauungsplan) Erleichterungen.