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WuppertalRathaus & Bürgerservice

104.12 Baustelleneinrichtungsflächen, Materiallagerungen, Chemietoiletten, Kranstellungen

Sie möchten öffentliche Fläche für die Einrichtung einer Baustelle und/oder für die Lagerung von Baumaterial nutzen?

Sie müssen einen feststehenden Kran oder eine Chemietoilette auf öffentlicher Fläche stellen?

Auch diese Nutzungen sind Sondernutzungen und bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.

Diese können Sie unter dem oben stehenden Link direkt online beantragen oder den vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und eingescannten Antrag per Email an stassennutzung@stadt.wuppertal.de senden.

104.12 Baustelleneinrichtungsflächen, Materiallagerungen, Chemietoiletten, Kranstellungen

Beschreibung

Beschreibung

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch (reiten, gehen oder fahren) hinaus ist gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes eine Sondernutzung und somit erlaubnispflichtig.

Die Fläche darf erst nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis genutzt werden.

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