Beschreibung
Beschreibung
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch (reiten, gehen oder fahren) hinaus ist gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes eine Sondernutzung und somit erlaubnispflichtig.
Die erforderliche Sondernutzungserlaubnis ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung der Fläche zu beantragen.
Mit dem oben stehenden Link können Sie Ihren Antrag direkt online stellen. Unter Links und Downloads finden Sie auch einen Antragsvordruck in PDF-Format. Diesen können Sie gerne vollständig ausgefüllt, unterschriebenen und eingescannt per Email an stassennutzungstadt.wuppertalde senden.
Nach Eingang Ihres Antrags zusammen mit dem erforderlichen Lageplan, werden Ihre Unterlagen geprüft.
Je nach Art, Zustand und Ausmaß der Fläche ist die Zahlung einer Sicherheitsleistung erforderlich. Die Sondernutzungserlaubnis wird erst nach Eingang des Zahlungsnachweises erteilt.
Die Fläche darf erst nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis genutzt werden.
Nach Mitteilung des Nutzungsendes wird die von Ihnen genutzte Fläche auf entstandene Schäden überprüft. Sofern keine Schäden festgestellt werden, wird die Sicherheitsleistung schnellstmöglich wieder ausgezahlt.
Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie die Fläche auf Schäden überprüfen und diese ggf. durch aussagekräftige Fotos festhalten. Sollten Sie keine entsprechenden Fotos fertigen, wird vom einwand- und schadensfreien Zustand der Fläche ausgegangen.