Beschreibung
Beschreibung
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch (reiten, gehen oder fahren) hinaus ist gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes eine Sondernutzung und somit erlaubnispflichtig.
Die Fläche darf erst nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis genutzt werden.
Details
Dokumente
- Online-Antrag (braucht nicht ausgedruckt werden)
oder
- vollständig ausgefüllter, unterschriebener und eingescannter Antragsvordruck
und
- Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500, auf dem die gewünschte Fläche maßstabsgetreu eingezeichnet und die Ausmaße in Länge und Breite angegeben sind.
- Privatpersonen müssen dem Antrag die Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises ggf. mit einer Meldebescheinigung beifügen.
Den Lageplan können Sie selbst auf der Homepage der Bezirksregierung Köln (Tim-online.de) erstellen oder kostenpflichtig beim Geo-Datencenter der Stadt beantragen. Den Link zu Tim-online finden Sie unten unter Links und Downloads.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen, Anträge oder sonstige Emails ausschließlich an die Funktionsadresse strassennutzungstadt.wuppertalde. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet wird.
Gebühren
Gebührenzone 1:
Barmen:
Fußgängerzone (Alfred-Röder-Gasse, Alter Markt, Concordienstraße, Eugen-Rappoport-Straße, Geschwister-Scholl-Platz, Heubruch 1a-5 und 6, Johannes-Rau-Platz, Lindenstraße, Rolingswerth Rudolf-Herzog-Straße, Schuchardstraße , Werth, Werther Hof 4 bis Einmündung Werth)
sowie Berliner Straße vom Berliner Platz bis Brändströmstraße
Elberfeld:
Fußgängerzone (Alte Freiheit, Armin T.-Wegner-Platz, Burgstraße, Calvinstraße, Erholungstraße von Neumarktstraße bis Herzogstraße, Friedrich-Ebert-Str. 13-17 von Einmündung Laurentiusstraße bis Einmündung Auer Schulstraße, Grabenstraße, Herzogstraße, Kerstenplatz, Kleine Klotzbahn 21-27 und 22, Klotzbahn, Kipdorf 1-11 und 6,Kirchplatz, Kirchstraße, Mäuerchen 4, Poststraße, Rommelspütt, Schlössersgasse, Schloßbleiche 4-22, Schöne Gasse, Schwanenstraße, Turmhof, Von der Heydt-Platz, Wilhelmstraße, Willy-Brandt-Platz, Wirmhof)
sowie die Straßen Wall, Neumarkt, Neumarktstraße, Grünstraße, Fouriersgasse, Mäuerchen, Schlossbleiche, Kipdorf und Hofaue bis Morianstraße, Genügsamkeitsstraße von Neumarktstraße bis Kleine Klotzbahn, Friedrich-Ebert-Straße von Kasinostraße bis Robert-Daum-Platz
Stadtplätze: Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt
3,90 Euro
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
2,60 Euro
Rechtsgrundlage
- § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wuppertal
Fristen
Mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung der Fläche
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Frist nicht verkürzt werden kann, da in der Regel von anderen Dienststellen Stellungnahmen eingeholt werden müssen.
Auch ist in vielen Fällen die Zahlung einer Sicherheitsleistung erforderlich. Die Sondernutzungserlaubnis wird erst nach Eingang des Einzahlungsnachweises erteilt.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Links und Downloads
Links und Downloads
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Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Herr Nikolai Wegener | Barmen und Oberbarmen | Sachbearbeiter/in | 0202 563-2849 | |
Herr Simon Richard Humbert | Cronenberg, Elberfeld-West, Heckinghausen, Langerfeld-Beyenburg, Ronsdorf, Uellendahl-Katernberg, Vohwinkel | Sachbearbeiter | 0202 563-6709 | |
Frau Yvonne Richartz | Elberfeld | 0202 563-5302 | ||
Straßennutzung |