Beschreibung
Beschreibung
Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt innerhalb der EU. Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden. Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit des Parkausweises endet.
Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Links und Downloads“ – Info Parkausweis für Schwerbehinderte EU-Modell blau
Die erstmalige Ausstellung oder Verlängerung des Parkausweises muss bitte schriftlich auf dem Postweg beantragt werden.
Bei Verlust kann, nach vorheriger zwingend erforderlicher Terminvereinbarung, persönlich vorgesprochen werden. Termine können Mo-Fr zwischen 09-12 Uhr telefonisch vereinbart werden.