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Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld

Wer im City-Bereich Barmen oder Elberfeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann einen kostenpflichtigen City-Parkausweis beantragen.
Ausführliche Informationen siehe „Beschreibung, Details, Links und Downloads“.

Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld

Beschreibung

Beschreibung

Unter „Links und Downloads“ können Sie in der Auflistung „City-Parken – berechtigte Straßen“ nachlesen, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.

Mit dem City-Parkausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches geparkt werden.
Auf den Plänen sind der jeweilige Geltungsbereich als gestrichelte Linie dargestellt.
Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Links und Downloads.

Die maximale Parkdauer beträgt werktags (Mo-Sa) 24 Stunden.

Für Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. nur gewerblich genutzte Fahrzeuge wird kein City-Parkausweis ausgestellt.

Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.
2 Kennzeichen können auf dem City-Parkausweis eingetragen werden; damit parken darf nur eines der beiden Fahrzeuge.

Bewohner(in) und Antragsteller(in) müssen identisch sein.
Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.

Das Fahrzeug muss auf Antragsteller(in) (= Bewohner(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.

Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird eine von Halter(in) unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.
Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.
In beiden Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.
Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“.

Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der City-Parkausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben.

Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.

Verlängerung

Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit verlängern.
Der neue Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

Die Beantragung und Bezahlung des City-Parkausweises erfolgt online über das Serviceportal.
Die Weiterleitung zum Serviceportal finden Sie unter „Links und Downloads“ Onlineantrag Cityparkausweis

Kurzfristige Kennzeichenänderungen und Ersatzausstellungen aufgrund Verlust können persönlich erfolgen.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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