Beschreibung
Beschreibung
Bereits seit 15.02.2009 gelten in den Wuppertaler Umweltzonen Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Umweltplakette. Nach der Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf gilt das Fahrverbot ab dem 01.03.2011 auch für Fahrzeuge mit roter Umweltplakette und ab dem 01.07.2014 für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Damit benötigen auch diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls die Umweltzonen aus wichtigen Gründen befahren werden müssen.